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Schillerstr. 13  71638 Ludwigsburg

 

Buchungs- und Reisebedingungen

Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Kulturreisen Gordion und dem Reiseteilnehmer.

1. Anmeldung
Da unsere Gruppen auf maximal 10 Teilnehmer begrenzt sind, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Kulturreisen Gordion den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Durch die schriftliche Reisebestätigung der Buchung und des Reisepreises wird der Reisevertrag für den Reisenden und den Veranstalter verbindlich. Unsere vertragliche Pflicht besteht auf der Grundlage der Reiseausschreibungen und aller ergänzenden Informationen für die betreffende Reise in der ordnungsgemäßen Erbringung der gebuchten Leistung (Prospekt, Katalog, Angebot). Der Anmelder steht auch für die Vertragsverpflichtung der in der Anmeldung mitgeführten Teilnehmer ein.

2. Zahlung
Mit Vertragsabschluss und Zugang der Reiseunterlagen (Buchungsbestätigung, Rechnung, Reise- und Leistungsbeschreibung und Insolvenzsicherungsschein) gemäß § 651k Abs. 4 BGB ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Ist eine solche nicht getroffen worden, beträgt die Anzahlung 20% des Reisepreises. Flüge, die nach individuellem Kundenauftrag gebucht wurden, können sofort zur Zahlung fällig werden, sofern dies Zahlungsbedingung der Fluggesellschaft ist. Der Restbetrag der gebuchten Leistung wird spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei den Buchungen, die weniger als 25 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort zu zahlen.Wenn bis Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und erfolgloser Frist aufgelöst. Kulturreisen Gordion kann als Entschädigung Rücktrittgebühren verlangen (Ziffer 5)

3. Leistungen
Die Leistungsverpflichtung von Kulturreisen Gordion ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften, Mietautofirmen), Reisebüros und sonstige Reisevermittler sind von Kulturreisen Gordion nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von Kulturreisen Gordion hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. Informationen in Orts- und Hotelprospekten sind für Kulturreisen Gordion nicht verbindlich, es sei denn, sie wurden von Kulturreisen Gordion auf entsprechende Anfrage ausdrücklich schriftlich bestätigt. Änderungen aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten.

4. Leistungsänderung
Angemessene Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, behält sich der Veranstalter aus o. g. Gründen vor, so weit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Preisanpassung
Kulturreisen Gordion behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafen-/Sicherheitsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend von Kunden verlangen. Diese Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Kulturreisen Gordion nicht vorhersehbar waren. Kulturreisen Gordion teilt diese Änderung den Kunden sofort mit. Die Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Kulturreisen Gordion in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

6. Rücktritt durch den Reisenden
Für den Fall, dass Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, müssen wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen

Die Rücktrittpauschale, pro Person ist:

    Bis inkl. 42. Tag vor Reisebeginn

    -10 %

    Ab 41. Tag bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn

    -25 %

    Ab 21. Tag bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn

    -45 %

    Ab 14. Tag bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn

    -65 %

    Ab 7. Tag bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn

    -85 %

    Bei Reiserücktritt ab dem Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise

    -100 %

7. Rersicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung, sowie eines Rundum-Sorglos-Paketes. Gerne sind wir Ihnen beim Abschluss behilflich.

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Kulturreisen Gordion kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Der Anspruch auf den Reisepreis besteht weiterhin. Es wird jedoch der Wert der späteren Aufwendungen angerechnet. . Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluß behält Kulturreisen-Gordion das Recht, die Reise abzusagen. Mindesteilnehmerzahl und Anmeldeschluss sind in unserer Broschüre angegeben. Umbuchung oder Rücktritt erfolgen in diesem Fall für den Teilnehmer kostenlos.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, oder beeinträchtigt, so können sowohl Reiseveranstalter, als auch Reisender den Vertrag kündigen. Der Reiseveranstalter kann für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Kulturreisen Gordion trägt Sorge, falls der Reisevertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Mehrkosten dafür sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

10. Haftung des Reiseveranstalters
Kulturreisen Gordion haftet ausschließlich nur für die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen. Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (wie z.B. Flüge, Fährtransporte, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), sowie fakultative Zusatzprogramme. Unsere Haftung für vertrag-liche Schadensersatzansprüche bei Sachschäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Ver-letzung vor-, neben- oder nach-vertraglicher Pflichten), ist auf ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

11. Anmeldung von Mängeln, Beschwerden, Kündigung durch den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet(§ 651 d Abs. 2 BGB), auftretende Mängel unverzüglich der von Kulturreisen Gordion eingesetzten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Oder direkt bei Kulturreisen Gordion unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

Die Kontaktdaten: Kulturreisen Gordion, Schillerstr. 13, 71638 Ludwigsburg

Telefon (+49) 07141-4887230 Telefax (+49) 07141-4887232 E-Mail: info(at)kulturreisen-gordion.de

Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

12. Reisegarantie
Unsere Reisen werden mit Reisegarantie angeboten und sind bei der R+V Versicherung Insolvenz versichert.

13. Leistungs- und Erfüllungsort
Der Leistungs- und Erfüllungsort, sowie der Gerichtsstand ist der Firmensitz des Reiseveranstalters. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Kulturreisen Gordion findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung (9/2011). Die angebotenen Preise sind für Abflüge/Tourbeginn bis 31.12.2012 gültig. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

Wichtige Hinweise

Hotels
Wir legen bei der Auswahl der Hotels großen Wert auf Lage, Qualität, Charme, Charakteristik und Freundlichkeit des Personals; und nicht auf Anzahl der Sterne oder luxuriöses Aussehen. Touristische Hotels werden nur dann gebucht, wenn dies das einzig gute im jeweiligen Zielgebiet ist.

Restaurants
Eine der Höhepunkte Ihrer Reise wird das Kosten der Mahlzeiten in den lokalen Restaurants sein. Sie können es genießen in kleinen, vertrauten, traditionellen Gaststätten zu speisen, die von den Einheimischen ständig besucht werden, in denen es echte regionale Spezialitäten gibt. Das Essen ist meistens à la carte, abgefülltes Wasser, Tee und Kaffee sind inklusive.

    Halbes Doppelzimmer
    Als Einzelreisende(r) bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, ein halbes Doppelzimmer mit einem gleichgeschlechtlichen Mitreisenden zu teilen(ohne Einzelzimmerzuschlag). Sollte sich vor Reiseantritt niemand finden, übernimmt der Reiseteilnehmer den Einzelzimmerzuschlag.

    Visa und Reisepass
    Diese Informationen bezüglich des Visums zum jeweiligen Land werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind.Für die Richtigkeit der Angaben von Passdaten haftet der Reiseteilnehmer. Das Risiko einer Erteilung oder Nichterteilung von Visa oder ähnlichen Reisedokumenten trägt alleine der Reisende. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Kulturreisen Gordion bedingt sind. Wenn Kulturreisen Gordion im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass Kulturreisen Gordion die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisepass muß über das Datum der Rückreise hinaus noch 6 Monate gültig sein. Deutsche Staatsbürger benötigen für die Türkei, Georgien und Ägypten kein Visum, lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für unsere Fernreiseziele benötigen Sie einen Reisepass und ein Visum. Bei der Einreise nach Jordanien, Syrien, Armenien und Äthiopien wird das Visum an der Grenze ausgestellt. Sie bekommen bei der Buchungsbestätigung die nötigen Informationen.

    Durchführungsgarantie
    Schon bei einer Mindestteilnehmerzahl von 2, 4 oder 6 Personen garantieren wir die Durchführung der Reise. Siehe bitte Leistungsteil der jeweiligen Reisen.

    Gesundheit
    Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren. Wir verweisen u.a. auf Gesundheitsämter, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

    Reiseunterlagen
    Zusammen mit Ihrer Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein sowie allgemeine praktische Informationen. Ca. 2-3 Wochen vor Abreise schicken wir Ihnen die Flugtickets, Hotelliste (mit Namen, Telefon- und Faxnummer) ggf. Visum sowie letzte Hinweise.

 

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